Hallo hightech,
... weil du nirgends angegeben hast, was du mit IR1´ und IR3´´ (also Strich und 2 Strich) meinst.
nachdem ich geschrieben hatte, dass das unter den jeweiligen Voraussetzungen, die Teilströme sind, dachte ich, es wäre sonnenklar, dass z.B. bei der einen Schaltung IR1´ (dein I1) der Teilstrom ist, der durch R1 fließt und IR3´´ (dein I2) der Teilstrom, der bei der anderen Schaltung durch IR3 fließt.
Meine Antwort: Beim Überlagerungsverfahren sind 2 völlig getrennte Schaltbilder zu entwickeln...
Das ist mir bekannt und ich hatte diese Aufgabe zusätzlich mit dem Überlagerungsverfahren gelöst. Umso verwunderlicher ist es, dass du die Bezeichnungen I1 und I2 für die Maschenströme von dem Ausgangsschaltbild in die völlig getrennten Schaltbilder übernimmst. Wo hast du das so gelernt, denn das sehe ich bei der Anwendung des Überlagerungsverfahrens zum ersten Mal so.
Das stimmt eben nicht! Egal ob beide Ströme rechts oder links herum fließen, einer der beiden Ströme hat immer eine Entgegengesetzte Richtung!
"Die Richtung ist auch vollkommen egal, ..." Damit meinte ich selbstverständlich, es sei egal, ob beide einheitlich als rechts herum fließend oder links herum fließend angenommen werden. Dass ich berücksichtigt hatte, dass sie entgegengesetzte Richtungen haben, ist an meinen Maschengleichungen zu erkennen.
Denn dadurch würde eine der beiden Quellen invers betrieben und das ist ein Nichterlaubter Zustand, das ist zwar mathematisch möglich, physikalisch aber nicht.
Das spielt doch überhaupt keine Rolle, ob das physikalisch möglich ist oder nicht, Hauptsache das Endergebnis ist richtig. Und das ist es! Oder siehst du einen wesentlichen Unterschied zwischen deinen und meinen Ergebnissen, abgesehen von I1 und I2, das wir unterschiedlich interpretieren.
Weil du so großen Wert darauf zu legen scheinst, dass alles auch physikalisch möglich ist, frage ich dich:
Wo kann ich denn die von dir ermittelten Ströme I1 = 329,38μA in die eine Richtung und I2 = 355,0μA in die andere Richtung in der Ausgangsschaltung messen? Das müsste doch möglich sein, denn schließlich sind sie im Ausgangsschaltbild eingezeichnet. Und wie ist es physikalisch möglich, dass durch R1 einmal I1 =329,4μA und einmal IR1 = 25,6μA fließen? Die gleich physikalische Unmöglichkeit bei I2 und IR3. Natürlich alles bezogen auf die Ausgangsschaltung, denn nichts anderes ist vorgegeben. Und ist das Maschenstromverfahren deiner Meinung nach ein unzulässiges Verfahren, weil es die Maschenströme physikalisch tatsächlich gar nicht gibt?
Gruß Enano